Liebe Chemiker 🙂
Das Bachelorstudium Chemie B.Sc. an der Uni Regensburg ist „der“ klassische Weg zum Chemiker.
In 6 Semestern (Regelstudienzeit) werden alle Grundlagen der Chemie in Theorie (Vorlesungen und Seminare) und Praxis (Praktika, Wahlpflichtmodule und Bachelorarbeit) vermittelt.
Hier findet ihr allgemeine Informationen zu allem, was ihr braucht, um erfolgreich durch das Studium zu kommen.
Studiendauer – Module und Leistungspunkte – Vorlesungsverzeichnis und Stundenpläne – Vorlesungen allgemein – Anwesenheitspflicht? –
Allgemeines zu Klausuren und deren Wiederholung, Krankmeldung – Anmeldung zu Prüfungsleistungen und dazugehörige Fristen auf Flexnow –
Verwendung der studentischen E-Mail-Adresse – Notenberechnung – Antrag auf Anerkennung besonderer Lebensumstände
Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, die Maximalstudiendauer 8 Semester (Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester). Es ist also problemlos möglich, das Bachelorstudium auf 8 Semester auszudehnen. Oftmals ist es sogar ein guter Weg, um das stressige Studium ein wenig zu entzerren. Allerdings ist dazu eine entsprechende Planung notwendig – hierzu bitte stets vorher bei der Studiengangskoordinatorin Frau Dr. Wanninger-Weiß anfragen! Sollte das Bachelorstudium auch nach 8 Semestern aus verschiedenen Gründen nicht abgeschlossen sein (z.B. längerer Krankheit etc.), so ist frühzeitig ein Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschuss zu stellen (hier hilft ebenfalls Frau Dr. Wanninger-Weiß), ansonsten kann es passieren, dass die Bachelorprüfung (i.e.S. der Bachelorabschluss) als erstmalig nicht bestanden eingetragen wird.
Module und Leistungspunkte
Wie alle Bachelorstudiengänge seit der Bologna-Reform ist auch der Bachelorstudiengang Chemie modularisiert – d.h. die einzelnen Veranstaltungen sind jeweils Teil mehr oder weniger großer Module (vgl. Modulkatalog). Zum Bestehen eines Moduls sind i.a.R. benotete Klausuren und/oder unbenotete Praktika zu absolvieren. Die Leistungspunkte werden dabei erst nach Abschluss des gesamten (!) Moduls gutgeschrieben (wichtig für Leistungsnachweise, z.B. BAföG).
Beispiele: Das Modul „CHE-BSc-M 01 – Allgemeine Chemie“ wird mit einer Modulabschlussprüfung, hier einer Klausur abgeschlossen. Nach Bestehen der Klausur und Eintrag auf Flexnow durch das Prüfungsamt werden 9 Leistungspunkte gutgeschrieben.
Die 10 Leistungspunkte des Moduls „CHE-BSc-M 02 – Mathematik“ werden erst nach Bestehen der Klausuren zu Mathematik I und Mathematik II (Modulteilprüfungen) gutgeschrieben. Nach Bestehen der Modulteilprüfung zu Mathematik I erfolgt keine Gutschrift, auch nicht von 5 Punkten.
Der aktuelle Stand des Leistungspunktekontos ist in Flexnow jederzeit einsichtbar (vgl. FAQ – Flexnow).
Vorlesungsverzeichnis und Stundenpläne
Das Chemiestudium bietet als einer der wenigen Studiengänge einen festen Stundenplan. Erstellt wird der Stundenplan von der Studiengangskoordinatorin. Über den Link in der rechten Seitenleiste kommt ihr bequem zu den Stundenplänen.
Seit dem Wintersemester 21/22 ist das Vorlesungsverzeichnis von „LSF“ in das Campusportal „SPUR“ umgezogen. Von der Fakultät für Chemie wurde die alte Version und wird die neue Version dank des festen Stundenplans und fester Praktika selten verwendet. Manchmal werden noch Räume für Übungen und Seminar dort eingetragen, andere Fakultäten verwenden das Vorlesungsverzeichnis dagegen regelhaft für Anmeldungen zu Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl. Einen Link zum Vorlesungsverzeichnis ist ebenfalls in der rechten Seite auffindbar. Es empfiehlt sich, sich zumindest ein wenig vertraut zu machen.
Vorlesungen allgemein
Die Vorlesungen beginnen im Chemiestudium meist um 08:00 morgens bis 12:00 mittags. Ab und an sind Vorlesungen auch am Nachmittag (z.B. Montags im 3. Semester). Ab dem 4. Semester lichtet sich die Zahl der Vorlesungen, im 6. Semester sind nur noch die Ringvorlesungen und Rechtskunde als Blockveranstaltung. Allgemein ist in den Sommersemestern der Stundenplan nicht so dicht belegt wie in den Wintersemestern. Alle Vorlesungen (außer die Ringvorlesungen) schließen mit einer schriftlichen Modulabschluss oder -teilprüfung.
Die Vorlesungen, wie sie im Stundenplan stehen, beginnen entweder zur vollen Stunde (=s.t., sine tempore) oder zur „akademischen Viertelstunde“ (=c.t., cum tempore), sofern explizit keine anderen Zeiten angegeben sind oder im Laufe der Vorlesung mitgeteilt werden. Ob eine Vorlesung c.t. oder s.t. beginnt, wird legen die Dozenten individuell fest und wird i.A. in der ersten Vorlesungsstunde mitgeteilt.
Anwesenheitspflicht?
In den Vorlesungen besteht außer bei entsprechender Ankündigung i.A. keine Anwesenheitspflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, regelmäßig bei den Vorlesungen anwesend zu sein, um auf dem aktuellsten Stand zu sein und um sich adäquat auf Prüfungen vorzubereiten können. Die Nachbearbeitung von Vorlesungen erfordert meist deutlich weniger Lernaufwand als sich nur mit Literatur zu beschäfigen.
In Praktika, Einführungsveranstaltungen zu Praktika, Kolloquien zu Praktika, der Rechtskundevorlesung (zumindest, falls die Sachkunde erworben werden möchte, was anzuraten ist, vgl. dazu den Eintrag auf der Seite zum 6. Semester), Übungen zu Mathematik und Physik besteht i.a.R. Anwesenheitspflicht! Genaueres wird in den jeweiligen Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
Das Fehlen bei einer Sicherheitseinweisungen zu Praktik kann zum Ausschluss vom Praktikum führen. Die Einweisung kann nur auf Kulanz beim jeweils zuständigen Praktikumsleiter nachgeholt werden.
Falls bekannt ist, an einer Pflichtveranstaltung nicht teilnehmen zu können, empfiehlt es sich, so früh wie möglich bescheidzugeben.
Allgemeines zu Klausuren und deren Wiederholung
Klausuren finden fast ausschließlich am Ende des Semesters statt, meist bis in die vorlesungsfreie Zeit hinein.
Die Anmeldung hat rechtzeitig (d.h. bis zur jeweiligen Frist, vgl. weiter unten) auf Flexnow zu erfolgen. Weitere Anmeldungen sind nicht erforderlich. Nur wer angemeldet ist, hat Anspruch auf die Korrektur der Klausur!
Ist die Anmeldung fristgerecht erfolgt und die Abmeldefrist abgelaufen, kann regulär nicht mehr von der Prüfung zurückgetreten werden. Ein unbegründetes Nichterscheinen in einer Klausur, für die eine Anmeldung fristgerecht durchgeführt wurde (unbegründet heißt ausschließlich, dass kein Attest vorliegt), wird in Flexnow als Versäumnis (5.0 !) verbucht.
Ist absehbar, das Lernpensum bis zu einer Klausur sicher nicht zu schaffen, ist es anzuraten, sich fristgerecht von einer Prüfung abzumelden. Hinweis: Nur die Wiederholungsprüfung mitschreiben ist nicht möglich! Erst zum nächsten regulären Prüfungstermin (d.h. i.A. ein Jahr später) kann eine erneute Anmeldung durchgeführt werden.
Akute Erkrankung und Attest: Kann eine Prüfung aufgrund einer Erkrankung nicht angetreten werden, ist der Weg zum Arzt für ein schriftliches Attest unabdingbar.
Neben dem Formblatt „Antrag zum Rücktritt von Prüfungen“ – zu finden auf der Homepage des Prüfungssekretariats Chemie (CAVE: Zuständig ausschließlich für den Bachelorstudiengang Chemie und die Masterstudiengänge Chemie!) ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das gewissen formalen und inhaltlichen Ansprüchen genügen muss – vgl. hierzu das „Merkblatt zum Verhalten bei Krankheit“, welches vor dem Gangt zum Arzt unbedingt durchgelesen werden sollte!
Prüfungswiederholung: Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der oftmals nicht ernst genug genommen wird. Die 1. Wiederholung einer Klausur („Zweitversuch“) ist in aller Regel zeitlich nicht weit vom regulären Prüfungstermin („Erstversuch“) entfernt! Im Hinblick darauf, dass bei Nichtbestehen eines Zweitversuchs durch das Prüfungsamt meist 3-4 Monate nach dem Zweitversuch eine automatische Anmeldung zur mündlichen Modulabschlussprüfung (d.h. die Prüfung geht über das gesamte Modul, nicht nur über die etwaige nicht bestandene Prüfung!) erfolgt, ist es mehr als ratsam, sich frühzeitig intensiv mit dem Prüfungsstoff auseinanderzusetzen oder, wenn absehbar ist, dass die Prüfung vermutlich nicht bestanden wird. Zumal die Zweitversuche meist in den Semesterferien sind, die eigentlich zur Erholung gedacht sind.
Absolut abzuraten ist insbesondere deshalb von der Vorgehensweise, „blank“ in eine Klausur zu gehen, um sich „mal anzuschauen, was so drankommt“!
Anmeldung zu Prüfungsleistungen und dazugehörige Fristen auf Flexnow
Wie erwähnt, sind für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen (dazu gehören neben Klausuren auch Praktika) auf Flexnow Fristen einzuhalten.
Die Fristen findet ihr in den jeweiligen Seiten unter den einzelnen Vorlesungen (Hinweis: Keine Gewähr!) oder direkt auf Flexnow via Dienste → Termine → entsprechendes Semester, reguläre (oder in Ausnahmefällen Wiederholungstermine, im Chemiestudium aktuell nicht möglich, vgl. oben unter Allgemeines zu Klausuren) → An- und Abmeldefristen Fakultät für Chemie und Pharmazie → entweder zur Veranstaltung scrollen oder STRG+F drücken und Titel der Veranstaltung eingeben + ENTER.
Verwendung der studentischen E-Mail-Adresse
Innerhalb der Universität empfiehlt es sich, ausschließlich die studentische Mailadresse zu verwenden. Gerade bei Kontakt zu Professoren, Studiengangskoordination und Prüfungsamt kann es leicht passieren, dass ansonsten keine Antwort kommt.
In der rechten Seitenleiste findet ihr einen Link, um im Browser auf eure Mailadresse zuzugreifen (GroupWise-WebAccess).
Falls ihr nicht regelmäßig in das Postfach schaut, ist eine Weiterleitung auf eine regelmäßig überprüfte Mailadresse anzuraten. Wir haben für euch eine Anleitung zur Einrichtung der Weiterleitung erstellt (PDF).
Notenberechnung
Unser ehemaliger 1. Vorstand Christian Hoidn hat ein Excel-Sheet zur Berechnung der aktuellen Durchschnittsnote erstellt.
Hinweis: Keine Gewähr auf Aktualität!
Antrag auf Anerkennung besonderer Lebensumstände
Öfter, als man denkt, und gut, dass es das gibt, wenn man es braucht!
Es gibt eine Reihe von Lebensumständen, die ein Studium erschweren können. Dazu zählen neben Schwerbehinderung auch chronische körperliche und seelische Erkrankungen (z.B. AD(H)S und weitere auf den ersten Blick „leichtere“ Erkrankungen, die den Alltag aber erheblich einschränken können) und besondere Lebensumstände (z.B. Pflege naher Angehöriger und Schwangerschaft). Die Prüfungsordnung (§13 Berücksichtigung besonderer Lebenssituationen und §14 Besondere Belange chronisch kranker und behinderter Studierender) sieht vor, dass bei entsprechendem Nachweis diese Umstände zuberücksichtigen sind.
Bei Fragen hierzu oder konkretem Anlass steht euch Frau Dr. Wanninger-Weiß mit Rat und Tat zur Seite.